+++ BÜRGERRECHTE STÄRKEN: Mehr Demokratie und Mitwirkung! +++ Video
Die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf für mehr Mitspracherecht der Bürger im Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht und stellt so konkrete Maßnahmen für mehr direkte Demokratie vor.
Die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfes sind:
ERSTENS. Kommunale Mitwirkungsrechte wollen wir nur für jene Bewohner unseres Landes, die als Staatsbürger in unserem Land ihre Heimat haben und sich mit unserem Land verbunden fühlen.
ZWEITENS. Bürgeranträge müssen nicht wie bisher von 5 %, sondern künftig nur von 3 % der Bürger unterstützt werden, damit auch kleinste Strukturen auf örtlicher Ebene Gehör bekommen.
DRITTENS. Wir wollen, dass Bürgeranträge künftig auch von Ortschaftsräten gestellt werden können und deren Rechte durch ein eigenes Budgetrecht und ein eigenes Vetorecht in den sie betreffenden Angelegenheiten gestärkt werden.
VIERTENS. Wir wollen das Beteiligungsquorum für Bürgerbegehren von 25 % auf 10 % absenken und die vorgeschriebene Mindestbeteiligung für die Gültigkeit von Bürgerentscheiden ebenfalls von 25 auf 10 % absenken.
FÜNFTENS. Im Interesse größtmöglicher Transparenz wollen wir die Öffentlichkeit bei Sitzungen aller kommunalen Gremien zur Regel machen.
SECHSTENS. Wir wollen das Fragerecht der Bürger in den Bürgerfragestunden stärken und verbindliche Fristen für die Beantwortung gesetzlich regeln.
SIEBTENS. Wir wollen die kommunalen Kontrollrechte bezüglich des kommunalen Beteiligungsmanagements stärken, sodass die Abgeordneten über Dinge abstimmen können, über die sie vorher auch tatsächlich informiert worden sind.
Direkte Demokratie soll und muss dazu führen, dass der allgemeinen Politikverdrossenheit endlich entgegengewirkt wird, indem die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes über alle Fragen, die ihr unmittelbares Leben in den Städten und Gemeinden betreffen, endlich mitentscheiden können.
Bitte schauen Sie sich Robert Farles verlinkten Redebeitrag dazu an.