+++ Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz – ideologiebetriebener Wohlstandsabbau +++

Anbei sehen Sie meinen Redebeitrag zur Aktuellen Debatte der AfD-Fraktion „Maßnahmenpaket für mehr Klimaschutz – ideologiebetriebener Wohlstandsabbau“.

Bisher wurde kein wissenschaftlicher Nachweis für einen angeblichen CO2-Treibhauseffekt erbracht. Das Klimamaßnahmenpaket der Großen Koalition stützt sich jedoch genau auf diese Propagandathese um einen Raubzug von bisher ungekanntem Ausmaß gegen den Mittelstand und die Leistungsträger unserer Gesellschaft zu rechtfertigen.

Bei Minute 2:38 ist es während der freien Rede leider zu einem kleinen Versprecher gekommen. Der Satz muss richtigerweise wie folgt lauten: „Dem CO2 ist es egal, ob es bei einem Hausbrand entsteht, oder in der Natur entsteht als Grundlage der Photosynthese, oder sonst was, es ist immer CO2, ein geruchloses und geschmackloses Gas.“ Ich bitte darum, mir dies nachzusehen.

Keine Grundsteuererhöhung durch die Hintertür!

Im letzten Plenum debattierte der Landtag von Sachsen-Anhalt die anstehende Grundsteuerreform. Bereits im letzten Jahr brachte die AfD-Fraktion den Antrag ein, dass die Reform zu keiner höheren Steuerbelastung der Bürger führen darf.
Mittlerweile hat Bundesfinanzminister Scholz einen Reformvorschlag vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Verkehrswertmodell, bei dem bspw. die Miete zur Ermittlung des Verkehrswertes berücksichtigt wird.  Was die SPD als Gerechtigkeit verkauft, bedeutet nichts anderes, als dass gerade diejenigen Bürger, die heute schon unter hohen Mieten leiden, auch noch bei der Grundsteuer besonders bestraft werden.  Nach Berechnungen des Bunds der Steuerzahler steigen die Grundsteuern bundesweit im Durchschnitt um 70 %.  In Ostdeutschland sollen die Grundsteuererhöhungen sogar noch höher ausfallen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kostenexplosion lautet, dass die Kommunen einfach die Hebesätze senken sollen, um die Grundsteuereinnahmen konstant zu halten. Bei genauem Hinsehen wird jedoch schnell klar, dass es sich um ein reines Lippenbekenntnis handelt. Es ist völlig realitätsfremd anzunehmen, dass die Kommunen die Mehreinnahmen über die Hebesätze ausgleichen werden. Denn nach dem Finanzausgleichsgesetz werden die Hebesätze normiert, was bedeutet, dass die Kommunen, die ihren Hebesatz unter den Normwert senken, bekommen geringere Landeszuweisungen und würden sich damit selbst gleich doppelt bestrafen. Einmal bekämen weniger Grundsteuereinnahmen, und zweitens auch noch geringere Landeszuweisungen. Das führt dazu, dass genau die Kommunen, bei denen die Grundsteuereinnahmen durch die Neubewertung besonders hoch ausfallen, einen Anreiz haben, ihren aufkommensneutralen Hebesatz auf den Normierungshebesatz zu erhöhen, um keine Nachteile bei den Landeszuweisungen zu bekommen.
Von dieser technokratischen Betrachtung einmal abgesehen: Die Steuereinnahmen der Kommunen haben sich von 2010 bis 2017 um rund 50 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde in demselben Zeitraum der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B um 15 Prozent und erhöht. Allein in den letzten 5 Jahren haben 60 Prozent aller Kommunen mindestens einmal ihre Hebesätze erhöht.
Wenn Kommunen sogar in Jahren steigender Einnahmen die Hebesätze erhöhen, warum sollten sie dann auf einmal die Hebesätze senken?
Einige Bundesländer, allen voran Bayern, wollen den Weg zur Grundsteuerexplosion nicht mitgehen und so einigte man sich im Bundesrat auf eine Länder-Öffnungsklausel.
Mit dieser Öffnungsklausel können die Bundesländer das Verkehrswertmodell der Bundesregierung außer Kraft setzen und gegen ein reines Flächenmodell ersetzen. Der Hintergrund ist klar: Länder wie Bayern oder Hessen wollen die Wohnkosten in den Ballungsräumen nicht noch weiter in die Höhe treiben.
In Sachsen-Anhalt steht die Debatte über die Frage noch aus. Die Behandlung im Finanzausschuss findet erst im September statt.
Was fordert die Alternative für Deutschland?
Die AfD-Bundestagsfraktion brachte einen Vorschlag zur Abschaffung der Grundsteuer in die Debatte ein. Als Kompensation sollen die Kommunen ein Hebesatzrecht auf 1 % der Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer erhalten. Verfassungsrechtler, der Steuerzahlerbund und Eigentümerverbände sind sich darin einig, dass die Abschaffung die beste Lösung wäre.
Wenn aber diese grundsätzliche Reform nicht gelingt, dann spricht sich die AfD-Fraktion eher für das Flächenmodell aus, auf jeden Fall aber gegen jede Erhöhung der Grundsteuer.

Robert Farle kommentiert die Wahlergebnisse in Sachsen und Brandenburg und analysiert die Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt

Die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg kommen einem politischen Erdbeben gleich. Die AfD hat bei beiden Wahlen massiv hinzugewonnen und wird jeweils die mit Abstand größte Oppositionsfraktion stellen.

Da weite Teile der CDU-Basis bereits erkannt haben, dass die zwanghafte Verteuflung der AfD letztlich zu einer Marginalisierung der CDU führen wird, gibt es in Sachsen-Anhalt erhebliche Differenzen zwischen Basis und Führungsebene hinsichtlich der Ausrichtung und Koalitionsfähigkeit.

Demokratie und Rechtsstaat


Die Grünen halten das Stöckchen und die CDU muss springen. So könnte man die jüngste Landtagsdebatte zum Thema „Demokratie und Rechtsstaat“ treffend zusammenfassen. Die Kenia-Koalition war sich dabei nicht zu schade, den nichtaufgeklärten Mord am Kasseler CDU-Politiker Walther Lübcke in schändlicher Weise zu instrumentalisieren.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in Sachsen-Anhalt, Robert Farle, entlarvte in seiner Rede das falsche Spiel der Altparteien. Dazu zitierte er Zahlen, die von der Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage selbst herausgegeben wurden: Im ersten Halbjahr 2019 registrierten die Behörden 589 Angriffe auf Politiker oder Parteivertreter. 372 dieser Angriffe, das heißt über 60 Prozent der Angriffe galten den Repräsentanten der AfD. Von April bis Juni wurden innerhalb von drei Monaten Politiker 31 Mal Opfer von Gewaltattacken. In 24 Fällen, also in knapp 80 Prozent der Fälle, waren AfD-Repräsentanten betroffen.
Darüber hinaus nutzen die von guten Umfragewerten getragenen Grünen die Gelegenheit offensichtlich für den koalitionsinternen Machtkampf. Die grüne Fünf-Prozent-Partei, die es nur mit Ach und Krach in den Landtag schaffte, möchte nun das Ruder übernehmen. Es ist erschreckend, wie bereitwillig die CDU ihre traditionellen Werte Stück für Stück auf dem Altar des Machterhalts opfert.
Es wird immer deutlicher: Geht es um Demokratie und Rechtsstaat, gibt keine Alternative zur Alternative für Deutschland. Wir stehen für Freiheit und Marktwirtschaft und lehnen daher den linksgrünen Eine-Welt-Sozialismus entschieden ab.

+++Bürger gründen Interessensgemeinschaft zum Erhalt des Süßen Sees+++

Am Freitag, den 02.08.2019, versammelten sich auf Initiative von Frank Tober aus Seeburg ca. 90 interessierte Bürger und informierten sich über die aktuelle Lage am Süßen See. Nach einer kontroversen Diskussion gründeten anschließend ca. 30 Personen die „Interessensgemeinschaft zum Erhalt des Süßen Sees“. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, genauer zu ergründen, was getan werden muss, um ein weiteres Absinken des Wasserpegels und damit eine weitere Verkrautung und Verschlammung, zu verhindern. Das Ziel aller ist es letztlich das für die Region so wichtige Naherholungsgebiet und das Ökosystem des Süßen Sees zu erhalten.

Bereits im Oktober 2018 hatte es eine erste Bürgerversammlung in Seeburg gegeben, da auch in jenem Jahr ein enormer Wasserverlust festzustellen war. Die anwesenden Anwohner beklagten zudem eine zunehmende Verschlammung sowie Verkrautung. Des Weiteren wurde die Sorge bzgl. eines Eintrages von Fäkalien bei Starkregenereignissen vorgetragen. In der Folge stellte der AfD-Landtagsabgeordnete Robert Farle zwei Kleine Anfragen (Drs. 7/2162 und Drs. 7/2401) an die Landesregierung (die detaillierten Ergebnisse können am Ende des Artikels nachgelesen werden). Daraus ergibt sich: zwei Unternehmen (Obstanbaubetriebe) dürfen Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem Süßen See entnehmen. Sie zahlen dabei nur 0,5 Euro-Cent je Kubikmeter entnommenen Wassers.

Im Jahr 2019 wurde – wie bereits schon 2018 – während der Trockenperiode vom Landkreis Mansfeld-Südharz eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme für Anlieger und Eigentümer am See untersagt. Die beiden gewerblichen Unternehmen dürfen hingegen weiter – mit reduzierten Mengen – Wasser entnehmen. Während der gesamten Entnahmezeit hat es bis zum Zeitpunkt der Kleinen Anfragen des Abgeordneten Farle keinerlei Kontrollen vor Ort gegeben. Erst jetzt, am 16.07.2019, wurde die Behörde laut Mitteldeutscher Zeitung tätig und führte eine Vorortkontrolle durch. Bei dieser soll es wohl zu keinen Beanstandungen gekommen sein.

Es bleibt nun unter Zuhilfenahme von Experten zu klären, welchen Zusammenhang es zwischen der Entnahme von Wasser durch die zwei Unternehmen und dem Absinken des Wasserspiegels gibt. Es stellt sich auch die Frage, ob dem See insgesamt zu viel Wasser entzogen wurde, weil das Regenniederschlagswasser in den anliegenden Gemeinden im Rahmen der Mischwasserkanalisation gar nicht mehr in den See gelangt, sondern direkt ins Klärwerk nach Rollsdorf weitergeleitet wird.

Fest steht, dass ohne eine Steigerung der zuzuführenden Wassermenge bei gleichzeitigem Abpumpen der See in seinem Bestand massiv bedroht ist.

Zu klären ist auch, welchen Einfluss die natürliche Verdunstung des Wassers auf den zurückgehenden Wasserspiegel hat und wie diese ausgeglichen werden kann.

Fernerhin müssen Maßnahmen entwickelt werden, um den See als wichtiges Ökosystem wie auch als beliebten Ort für Erholungssuchende zu erhalten.

Diesen Fragen wird sich nun die Interessensgemeinschaft widmen und mit den Bürgern vor Ort nach praktikablen Lösungen suchen.

 

 

Die Ergebnisse der Anfragen im Einzelnen:

+++Entnahme von Wasser aus dem See+++

– 2 Unternehmen verfügen über wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus dem See

Obsthof am Süßen See GmbH: 195.000 m3/Jahr
Anonymisiert (Datenschutz): 50.000 m3/Jahr

– Es ist kein Wasserstand festgelegt, ab dem die Entnahme reduziert oder eingestellt werden muß. Nur „im Bedarfsfall“ (welcher nicht näher definiert ist) wird die Behörde tätig!

– Gebühren: 0,005 Euro pro Kubikmeter

– Erfassung der Entnahmemenge über geeichte Wasserzähler

– Die Gewässernutzer melden ihre Entnahmemenge jährlich an die Untere Wasserbehörde

– In den letzten Jahren wurden seitens der Behörde keine Kontrollen durchgeführt, obwohl diese sogar unangekündigt möglich wären. Erst am 16.07.2019 gab es eine Vorortkontrolle.

– Während der Gültigkeit der Allgemeinverfügung (Hitzeperiode 2018) mussten die Betriebe angeblich täglich ihre Entnahmemenge melden; ihre erlaubten Mengen haben sie nach Mitteilung in der Anfrage nur zu 10% (Obsthof) bzw. 50-60% (Anonymisiert) ausgeschöpft. Es soll lediglich eine Tröpfchenbewässerung durchgeführt worden sein.

– Gesamte jährliche Wasserentnahme der Betriebe (m3/Jahr)

Obsthof am Süßen See GmbH:

2012:  122.900
2013:  135.500
2014:  195.000
2015:  195.000
2016:  132.580
2017:  84.002
2018:  134.000

Unternehmen 2:

2016:  42.410
2017:  19.080

+++Verschlammung des Sees+++

In einem Turnus von 5 bis 8 Jahren werden Baggerungen im Zulaufbereich des Sees durchgeführt. Dies geschieht aufgrund „langjähriger Erfahrung“. Zusätzlich werden unregelmäßig Schlammpeilungen vorgenommen, als Maßnahme zur Vorflutsicherung für die Böse Sieben und den Salzgraben. Die nächste Baggerung soll angeblich 2019/2020 stattfinden.

+++Schilfmahd+++

„Die Gewässerunterhaltungspflicht ist grundsätzlich auf das für den Wasserabfluss Notwendige begrenzt. Für die Gewässerunterhaltung war ein Schilfschnitt bisher nicht notwendig.“ So die Landesregierung auf die Frage, warum keine regelmäßige Schilfmahd am Süßen See durchgeführt werde.

+++Fäkalieneintrag bei Starkregenereignissen+++

– Zum vollständigen Verhindern eines Fäkalieneintrages müssten – laut Landesregierung – Abwassereinleitungen unterbunden oder einer vorherigen Abwasserbehandlung zugeführt werden. Dazu müsste auch das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser gesammelt und einer Behandlung zugeführt werden.

– Es war hierzu im Jahr 2018 der Bau einer Siebrechenanlage geplant. Auf die Ausschreibung wurde nur 1 Angebot eingereicht, welches zu teuer gewesen ist. Im Jahr 2019 soll diese Anlage wahrscheinlich errichtet werden.

– Fraglich bleibt, inwieweit diese Siebrechenanlage ausreicht, das mit Fäkalien verunreinigte Wasser wirklich so aufzubereiten, daß es für den Menschen unbedenklich ist. Am wirksamsten wäre es sicherlich, Abwassereinleitungen baulich komplett zu unterbinden!

– An insgesamt 4 Überwachungsstationen wird die Wasserqualität überprüft. Nur die Badestelle Aseleben ist für kurzzeitige Verschmutzungen durch Mischwasserabschläge nach Starkregenereignissen bekannt. Diese musste zuletzt im Juni 2018 für einige Tage gesperrt werden.

+++Schadstoffe im See+++

– Im Sediment des Sees sind Schwermetalle zu finden, die sich dort aufgrund der jahrhundertelangen Bergbautätigkeiten und der Schwermetallverhüttung angereichert haben.

– Es werden regelmäßige Untersuchungen des Milieus des Sees durchgeführt. Eine Milieuänderung, z. B. ein Versauern (Absinken des pH-Wertes), ist bisher nicht festgestellt worden. Eine Gesundheitsgefahr durch diese Schwermetalle kann somit derzeit ausgeschlossen werden.

 

Quellen:

Landtags-Drucksachen 7/3894 und 7/4225

Mitteldeutsche Zeitung, 02.08.2019 Seite 9

+++ Iran: Droht ein neuer Flächenbrand im Nahen Osten? +++

Im Juni kam es hinter der Straße von Hormus, einer wichtigen Handelsroute für Erdöl, zu zwei Explosionen an zwei Tankern. Nach jetzigem Kenntnisstand wurden die Explosionen durch Haftminen verursacht. Wer für diese Angriffe verantwortlich ist, ist nach wie vor unklar. Die USA beschuldigen den Iran der Täterschaft und haben vermeintliche Videobeweise vorgelegt. Die Staatsführung des Iran weist hingegen jede Verantwortung zurück.

Mittlerweile hat sich die Situation weiter verschärft, indem eine US-Drohne von iranischen Militäreinheiten abgeschossen worden ist und US-Präsident Trump einen geplanten militärischen Vergeltungsschlag gegen Ziele im Iran in letzter Sekunde stoppte. Es zeigt sich einmal mehr, dass Trump durchaus bereit ist, andere Akzente als seine Vorgänger im Präsidentenamt zu setzen. Insgesamt bleibt seine Außenpolitik ambivalent und bewegt sich zwischen Isolationismus  einerseits und der altbekannten Rolle als Weltpolizist andererseits.

Der aktuelle Konflikt schwelt indes schon länger: bereits im Mai hatte es in der Nähe des Hafens Fujairah Explosionen auf vier Öltankern gegeben. Auch hier wird der Iran beschuldigt. Vorausgegangen sind alledem die Aufkündigung des Atomabkommens mit dem Iran seitens der USA und der Erlass weiterer Wirtschafts-Sanktionen. Außerdem ist der schiitische Iran durch Unterstützung der Huthi-Rebellen in den Bürgerkrieg im Jemen, genauso involviert wie das wahhabitische (sunnitische) Saudi-Arabien als sein Gegenpart. Ein weiterer wichtiger Aspekt, ist die iranische Unterstützung für die Regierung Syriens unter Präsident Assad.

Wer könnte nun aber ein Interesse an einer weiteren Eskalation des Konflikts im Nahen Osten haben?

Der Iran selbst steht durch die scharfen Sanktionen und den dadurch fast komplett weggebrochenen Ölexport unter enormem Druck. In dieser Situation wäre es denkbar, daß die Iraner durch Angriffe auf Tanker Stärke demonstrieren wollen und aufzeigen möchten, was für Konsequenzen – bis hin zu einer wochenlangen Blockade der Straße von Hormus – bei einer weiteren Eskalation drohen. Andererseits sind die zu erwartenden militärischen und wirtschaftlichen Folgen einer weiteren Verschärfung des Konfliktes unkalkulierbar. In einem konventionellen Krieg wäre man den USA auf lange Sicht unterlegen; es drohte ein Szenario, ähnlich dem Irakkrieg. Inklusive einem Flächenbrand mit nicht mehr beherrschbaren Folgen im gesamten Nahen und Mittleren Osten, der sich in Form neuer Migrantenströme bis nach Europa ausweiten könnte.

Ein möglicher Provokateur könnte auch Saudi-Arabien sein. Dieses Land befindet sich auf Grund religiöser und machtstrategischer Interessen seit jeher in einem scharfen Gegensatz zum Iran und könnte ein Interesse haben, seinen Kontrahenten im Kampf um regionalen Einfluß zu schwächen. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, daß sowohl die USA, als auch die deutsche Bundesregierung in oftmals herzlichem Einvernehmen mit den Saudis Geschäfte machen – einem Land, das nicht minder grausam mit Oppositionellen und Abweichlern umgeht als der Iran.

Bleiben schließlich noch die USA. Diese sind natürlich bestrebt, ihren Einfluß und den ihrer Verbündeten (z.B. Saudi-Arabien oder auch Israel) in der Region zu wahren bzw. auszuweiten sowie ihre geopolitischen Interessen durchzusetzen. Hierbei lohnt ein Blick auf den Krieg in Syrien. Dort ist es ein offenes Geheimnis, daß die amerikanische Führung versucht, die Regierung unter Präsident Assad, einem Verbündeten Rußlands sowie des Irans, mithilfe islamistischer Terroristen zu beseitigen, um eine „kooperationsbereite“ Administration an ihre Stelle treten zu lassen. Eine Schwächung bis hin zum Regime Change des Irans käme also nicht ungelegen. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, wie Kriegsgründe inszeniert wurden. Man denke nur an die angeblichen irakischen Massenvernichtungswaffen, über die die Weltgemeinschaft getäuscht wurde.

Insgesamt sehen wir uns einer extrem vielschichtigen Interessenslage gegenüber und es ist – Stand heute – nicht möglich, einen eindeutig Schuldigen zu benennen. Die AfD tritt für die Befriedung der Situation ein und fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Entschärfung des Konfliktes im Sinne des Friedens einzusetzen.

Quellenauswahl:

https://www.deutschlandfunk.de/drohnen-abschuss-russland-stuetzt-darstellung-teherans.1939.de.html?drn:news_id=1021074

https://www.deutschlandfunk.de/neue-iran-sanktionen-trump-nimmt-sich-die-iranische.1773.de.html?dram:article_id=452200

https://www.heise.de/tp/features/Tankerexplosionen-an-der-Strasse-von-Hormus-Pompeo-beschuldigt-Iran-4446295.html

https://www.nzz.ch/international/vorfall-im-golf-von-oman-iran-zeigt-zaehne-ld.1488800

https://www.tumult-magazine.net/post/helmut-roewer-false-flag