Die Landesregierung wird aufgefordert, ihre Ausländerbehörden anzuweisen, dass künftig der Vollzug über die Entscheidung hinsichtlich der Abschiebung eines Ausländers nicht mehr aufgrund eines gewährten Kirchenasyls ausgesetzt werden darf.
Sachsen-Anhalt soll sich gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass diese das Bundesministerium für Inneres anweist, dafür Sorge zu tragen, dass künftig der Vollzug über die Entscheidung hinsichtlich der Abschiebung eines Ausländers nicht mehr aufgrund eines gewährten Kirchenasyls ausgesetzt werden darf.
Die Kenia-Koalition wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die rechts- und verfassungswidrige Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen (Frühjahr 2016), wonach Kirchenasyl „toleriert“ wird, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Das Kirchenasyl stellt ein über den Rechtsstaat hinausgehendes Kirchenrecht dar.
Derartige Sonderrechte für Kirchen sind in unserer Rechtsordnung nicht vorgesehen und verbieten sich auch in Hinblick auf das staatliche Gewaltmonopol. Die Exekutive ist ausschließlich an die Gesetze gebunden, weshalb die bisherige Praxis der Ausländerbehörden, den Vollzug von Abschiebeanordnungen aufgrund eines Kirchenasyls auszusetzen, rechts- und verfassungswidrig ist, und entsprechend zu unterbleiben hat.
Antrag: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/…/drs/wp7/drs/d1302aan…
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