Seit dem 1.1.2018 ist das sogenannte Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz(NetzDG) von Justizminister Heiko Maas(SPD) voll aktiv und zeigt sein volle Wirkung. In der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause(30.6.2017) wurde das NetzDG vor fast leeren Rängen verabschiedet, ob wohl kurz davor noch der Plenarsaal voll von Abgeordneten und den Medien war. Zu der am selben Tag stattfindenden Öffnung der “Ehe für Alle” jubelten die Politiker der etablierten Parteien und die Presse ausgelassen über diesen vermeintlichen gesellschaftlichen Fortschritt, der nur wenige Menschen betrifft. Als nur wenige Stunden danach das Gesetz zur Beschneidung der Meinungsfreiheit auf den Weg gebracht wurde, waren die meisten Volksvertreter genauso verschwunden wie die TV-Sender. Während man tagelang über die “Homoehe” berichtete, wurde das NetzDG kaum erwähnt und thematisiert, obwohl es alle Bürger betrifft.
Mit horrenden Strafen von bis zu 50 Millionen Euro werden Soziale-Netzwerke wie z.B. Facebook, Twitter oder YouTube gezwungen, vermeintlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Damit wird der Rechtsstaat umgangen und die Feststellung von strafbaren Beiträgen, Videos oder Kommentaren in private Hände gelegt. Es darf nicht die Aufgabe von Privatfirmen sein festzustellen, ob Straftatbestände erfüllt sind. In einem Rechtsstaat dürfen allein öffentliche Gerichte darüber entscheiden, was Recht und Gesetz ist und ob diese gebrochen werden.
Das NetzDG fördert regelrecht das Denunziantentum in unserem Land, da es von den Sozialen-Netzwerken fordert, ein System zu schaffen, in dem sogenannte Hate Speech(Hassrede) und Fake-News(Falschmeldungen) gemeldet werden. Das führt in der Praxis dazu, dass Menschen, die sich in ihrem Weltbild gestört fühlen und andere Meinungen nicht akzeptieren können, ausgiebig von den Meldefunktionen Gebrauch machen und so Inhalte löschen lassen, die vielleicht gar nicht verboten sind. Gerade unliebsame Fakten und Aussagen von AfD-Vertretern und anderen Gruppen, z.B. zur unbegrenzten Masseneinwanderung fallen seit dem 1.1.2018 diesem
Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz zum Opfer, da bei Missbrauch der Meldefunktion keine Sanktionen oder Strafen zu befürchten sind. Das führt schon jetzt zu regelrechten Meldeschlachten, die das Denunziantentum in unserem Land befeuern. Aber nicht nur Privatleute werden zu Sittenwächtern gemacht. Die Bertelsmann-Tochter Arvato mit tausenden Mitarbeitern löscht z.B. für Facebook zehntausende Beiträge.
Da die Begriffe Hate Speech oder Fake-News subjektiv auslegbar sind, wird durch das NetzDG zusätzlich die Selbstzensur gefördert. Wer traut sich schon, seine Meinung zu schreiben, wenn er oder sie nicht mal wissen, ob das was sie sagen oder schreiben gelöscht wird und als strafbar deklariert wird. Diese Entwicklung erinnert an dunkelste Zeiten in der Deutschen Geschichte.
Die AfD nimmt diesen verheerenden Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht hin. In einem Rechtsstaat haben nicht Privatpersonen oder Firmen das Recht festzustellen, ob etwas rechtswidrig ist! Dies obliegt einzig und allein den Gerichten.
Dieses Gesetz verstößt gegen unser Grundgesetz, ist verfassungsfeindlich und die AfD will, dass es so schnell wie möglich wieder vom Bundestag, bzw. vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird! Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen entsprechenden Antrag gestellt.