Aktuelle Forderungen der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt.
Robert Farle:
“Ich trage im Folgenden zunächst die wichtigsten Gedanken unseres Antrags vor.
01. Mit sofortiger Wirkung ist in der Bundesrepublik Deutschland ein vorläufiger und vollumfänglicher Aufnahmestopp für Migranten, die nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen, durchzusetzen.
02. Bis zur wirksamen Sicherung der EU-Außengrenzen sind an den deutschen Außengrenzen unverzüglich Grenzkontrollen zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte und zur Identitätsfeststellung einreisender Ausländer durchzuführen.
03. Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittstaat eingereist sind, sind bereits an der Grenze zurückzuweisen. Insofern ist das sogenannte Dublin-Verfahren für alle Asylbewerber gleichermaßen anzuwenden.
04. Die Identität von bereits in Deutschland befindlichen Ausländern ist zwingend festzustellen. Dazu sind unverzüglich die technischen, personellen und rechtlichen Grundlagen für ein zentrales Melderegister zu schaffen.
05. Hinsichtlich der Problematik der Abschiebung von Migranten, deren Identität nicht feststellbar ist, sollen bi- bzw. multilaterale Abkommen mit anderen Staaten getroffen werden, um so eine Rechtsgrundlage für die Abschiebung in diese Länder zu schaffen.
06. Der Familiennachzug ist mit sofortiger Wirkung auszusetzen und im Zuge einer Änderung des Asylrechts gänzlich abzuschaffen.
07. Behördliche Verfahren in Asylangelegenheiten dürfen zukünftig höchstens drei Monate dauern. Das Klagerecht von Asylbewerbern gegen Verwaltungsentscheidungen ist abzuschaffen.
08. Asylanträge sollen künftig ausschließlich in deutschen Botschaften oder in Transitzentren an den Außengrenzen der EU gestellt werden.
09. Die doppelte Staatsbürgerschaft wird abgeschafft.
10. Es soll ein restriktives Zuwanderungsgesetz geschaffen werden, das sich ausschließlich am Bedarf und an den Interessen der Bundesrepublik Deutschland orientiert. Eine Einwanderung in die Sozialsysteme oder den Niedriglohnsektor ist zu unterbinden.
11. Straffällig gewordene Asylbewerber, wiederholt straffällige Asylberechtigte oder straffällige Geduldete sind unverzüglich auszuweisen und abzuschieben. Ist eine Abschiebung aus sachlichen Gründen nicht möglich, sind diese Personen in Sicherungshaft zu nehmen. Dies gilt insbesondere für sogenannte islamistische Gefährder.
12. Die sogenannten Maghreb-Staaten Nordafrikas werden im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 des Grundgesetzes als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
13. Unter internationalem Schutz werden in Nordafrika und im Nahen Osten Schutzzonen eingerichtet. In diesen Schutzzonen sind unter internationaler Aufsicht Flüchtlingscamps einzurichten und mit finanziellen Hilfen zu unterstützen.
14. Die Bewohner ehemaliger Kriegs- und Bürgerkriegsregionen sollen beim Wiederaufbau ihrer Heimat umfassend unterstützt werden.
Meine Damen und Herren! Ich habe diesen Forderungskatalog aufgestellt, weil er ein umfassendes Gesamtpaket zur Lösung der derzeitigen Asylkrise darstellt und weil es sehr, sehr wichtig ist, dass diese Maßnahmen im Laufe der kommenden Monate und Jahre umgesetzt werden. Es ist ein umfassender Katalog für die Rettung und Bewahrung Deutschlands.